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Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Grundsätzlich muss jeder, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält, eine Gebühr an die GEZ zahlen. Sie haben aber die Möglichkeit, sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen. Bitte lesen Sie hierzu unser Info-Blatt – Sie finden es rechts unter „Downloads“.
Förderung von behindertengerechten Baumaßnahmen
Für behindertengerechte Ein- und Umbauten können Finanzmittel aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beim Landratsamt beantragt werden. Welche Baumaßnahmen dies genau betrifft und für welchen Personenkreis die Förderung infrage kommt, erfahren Sie in einer weiterführenden Broschüre, die rechts unter „Downloads“ als PDF abgerufen werden kann.
E.ON Sozialrabatt
E.ON bietet Haushalten in schwierigen Situationen Hilfe zur Senkung der Stromkosten an. E.ON arbeitet dabei eng mit der Caritas Bayern und dem Landesverband Bayern des Diakonischen Werks zusammen.
Voraussetzung zum Erhalt des E.ON Sozialrabattes ist, dass Sie von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind. Bitte lesen Sie hierzu unser Info-Blatt „Befreiung Rundfunkgebührenpflicht“ – Sie finden es rechts unter „Downloads“.
Die Anträge für den E.ON Sozialrabatt erhalten Sie bei den Beratungsstellen der Diakonie und der Caritas in Bayern. Informationen zur Diakonie und zur Caritas sowie zum Sozialrabatt finden Sie rechts unter „Links“.
Förderung von Familien
Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staates. Deshalb können Familien auf eine Reihe von Förderungs- und Hilfeleistungen zurückgreifen.
Ob Mutterschafts-, Kinder-, Elterngeld oder Kinderzuschlag: Eine Übersicht zu den wichtigsten Leistungen für Familien finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – hierhin gelangen Sie rechts unter „Links“.
Freizeitspaß mit dem Freizeitpass
Der Freizeitpass des Landkreises München bietet Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz in den 29 Gemeinden und Städten des Landkreises eine Vielzahl von Vergünstigungen bei gemeindeeigenen Einrichtungen bzw. Einrichtungen der Stadt München. Weitere Informationen finden Sie rechts unter „Links“.
Kostenlos mit Bus und MVV-Bahnen unterwegs
Unsere Gemeinde hält zwei Exemplare der IsarCard zum tageweisen Ausleihen für bedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger, die bereit. So können auch finanzschwächere Bürgerinnen und Bürger mobil sein. Lesen Sie dazu unser Info-Blatt – Sie finden es rechts unter „Downloads“.
Hilfe zur Pflege und Behindertenhilfe
Als überörtlicher Sozialhilfeträger ist der Bezirk Oberbayern zuständig für Hilfeleistungen in besonderen Lebenslagen. Das heißt: Der Bezirk hilft Ihnen bei der Pflege von Menschen und bietet eine „Eingliederungshilfe" für Menschen mit Behinderung an.
Die Hilfe besteht in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Kosten der Maßnahmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bezirks Oberbayern – hierhin gelangen Sie rechts unter „Links“.
Sozialhilfe: die Grundsicherung für Erwerbsfähige (SGBII)
Zum 1. Januar 2012 hat das Jobcenter Landkreis München am Mariahilfplatz eröffnet
Ab heute brauchen Hartz IV-Betroffene aus dem Landkreis München nur noch eine Behörde aufsuchen
Der Landkreis München hat pünktlich zum Jahreswechsel sein Jobcenter und Sozialbürgerbüro in seinen Räumlichkeiten am Mariahilfplatz 17 in München eröffnet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im März 2011 Jahres den Landkreis München als alleinigen kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen. Das bedeutet, dass sich der Landkreis in Zukunft nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches II alleine um die Grundsicherung von Langzeit-Arbeitsuchenden kümmern wird - und nicht mehr nur um die Erbringung der Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Agentur für Arbeit München wird damit nicht mehr befasst sein.
Für die Bürger im Landkreis München bedeutet das konkret:
Das Landratsamt München kümmert sich seit 1. Januar 2012 als alleinige Behörde um die Sicherung des Lebensunterhalts für Arbeitsuchende, also um die Kosten der Unterkunft und die Regelleistungen, sowie um deren Eingliederung in Arbeit. Betroffene Bürger stellen ab sofort nicht mehr in der Agentur für Arbeit München in der Tumblinger Straße 21 ihre Anträge, sondern ausschließlich am Mariahilfplatz 17.
Betroffene Landkreisbürger erhalten damit alle Leistungen bürgerfreundlich aus einer Hand. Ein Sozialbürgerbüro, das gleichzeitig mit dem Jobcenter im Landratsamt München eingerichtet wurde, gewährleistet außerdem eine gute Vernetzung mit den anderen (Sozial-)Fachstellen im und außer Haus.
Für die Arbeitsvermittlung von Bürgern, die Arbeitslosengeld I und andere Leistungen nach dem SGB III erhalten, ist weiterhin die Agentur für Arbeit München, Kapuzinerstraße 26, 80337 München, zuständig.
Weitere Informationen finden Sie rechts unter "Links".
Sozialhilfe: die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Leistungen der Sozialhilfe sollen vor allem alte Menschen aus der „versteckten Armut“ herausholen. Die Grundsicherung ist für Personen gedacht, die die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben: Personen, die vor dem 01.01.1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit der Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31.12.1946 geboren sind, wird die Altersgrenze je nach Geburtsjahrgang bis auf das 67. Lebensjahr angehoben. Außerdem spricht sie Menschen an, die zwischen 18 und 65 Jahre alt und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind.
Die Grundsicherung orientiert sich am tatsächlichen Bedarf des Einzelnen. Ihre Höhe ist einkommens- und vermögensabhängig. Weitere Informationen finden Sie rechts unter „Links“.
Sozialtarif Telekom
Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn Sie
- von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind.
- Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten.
- Wenn Sie blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad Ihrer Behinderung nach deutschem Schwerbehindertenrecht mindestens 90 Prozent erreicht.
Die Telekom zieht die freiwilligen sozialen Vergünstigungen von Ihren monatlichen Telefonkosten ab. Vergünstigungsbeträge, die Sie nicht voll ausschöpfen, werden nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen und verfallen.
Bitte informieren Sie sich auf der Website der Telekom – hierhin gelangen Sie rechts unter „Links“.
Wohngeld
Wohngeld bekommen Sie zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnraums – entweder als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss bei Wohneigentum. Die Höhe der Leistungen ist abhängig von der Zahl der zum Haushalt zählenden Personen, dem zu berücksichtigenden Einkommen und der Höhe der Miete bzw. Belastung bei Wohneigentum.
Für die Bewilligung des Wohngeldes müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen erhalten Sie bei uns in der Gemeinde – hier können Sie diesen dann auch mit den geforderten Unterlagen wieder abgeben. Weitere Informationen inklusive einer Liste mit den nötigen Unterlagen für den Antrag finden Sie rechts unter „Links“.
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