Kindergärten: Betreuung für Kinder ab 3 Jahre
Die Anmeldeformulare bekommen Sie im Rathaus und in den Kindergärten. Bitte beachten Sie: Die Vergabe der Plätze nehmen die Träger der Einrichtungen vor. Unser Info-Blatt beinhaltet eine Übersicht der Kindergärten in Pullach – Sie finden es rechts unter „Downloads“.
Kinderkrippen: für die ganz KleinenUnsere Gemeinde verfügt über Belegungsrechte in verschiedenen Kinderkrippen im Gemeindegebiet und der direkten Umgebung:
Das Anmeldeverfahren ist mit dem für Kindergartenplätze identisch. Unser Info-Blatt beinhaltet eine Übersicht der Kinderkrippen in Pullach und Umgebung – Sie finden es rechts unter „Downloads“.
Tagesmütter und Kinderfrauen: flexible Kinderbetreuung
Den Kontakt zum Tagesmütterprojekt sowie eine aktuelle Liste aller verfügbaren Tagesmütter erhalten Sie über den Link zur Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. (siehe rechte Leiste). Alle Tagesmütter sind nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz qualifiziert, bilden sich immer wieder fort und unterliegen regelmäßigen Kontrollen. Die Tagesmutter betreut die Kinder bei sich zu Hause - Kinderfrauen im Vergleich kommen in der Regel in den Haushalt der Eltern. Beiden Betreuungsformen ist gemeinsam, dass die Betreuung stundenweise, halb- oder ganztägig und von unterschiedlicher Dauer sein kann. Die Kinder sind in der Regel zwischen 4 Monaten und 3 Jahren alt. Möchten Sie Ihr Kind in die Obhut einer Tagesmutter geben? Oder wollen Sie vielleicht selbst als Tagesmutter tätig werden? Dann steht Ihnen die Sozialpädagogin Juliane Richter von der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V.für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung: Dienstag bis Freitag von 9.00 bis 11.45 Uhr in Grünwald oder jeden dritten Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.00 Uhr bei der Sprechstunde im Pullacher Rathaus. Telefon für Rückfragen: 649 649 99 - 0 (oder -20), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Oder informieren Sie sich auf der Website der Nachbarschaftshilfe: www.nachbarschaftshilfe-gruenwald.de.
Ab sofort einheitlich: Kommunales ErziehungsgeldSeit dem 01.09.2010 gibt es für alle Pullacher Familien und Alleinerziehende mit Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ein freiwilliges einkommensabhängiges kommunales Erziehungsgeld – unabhängig von der Art der Kinderbetreuung. Das hat der Gemeinderat beschlossen, um die Bezuschussung zur Kinderbetreuung sozial gerechter zu gestalten. Bitte lesen Sie hierzu unser Info-Blatt. Außerdem stellen wir für Sie eine Berechnungstabelle und den Antrag für das kommunale Erziehungsgeld bereit – Sie finden alle Dokumente rechts unter „Downloads“. |

