Die Steuer für den Hund
Wie hoch ist die Steuer? Laut unserer Hundesteuersatzung beträgt die jährliche Steuer für jeden Hund 50 Euro. Die Steuerpflicht in unserer Gemeinde entfällt, wenn Sie mit dem Hund umziehen, den Hund abgeben oder das Tier stirbt. Dann müssen Sie den Hund abmelden. Wie melden Sie den Hund ab? Bitte lassen Sie uns das Abmeldeformular rechtzeitig und unterschrieben zukommen. Wir erstellen dann einen Aufhebungsbescheid für die Hundesteuer. Das Abmeldeformular finden Sie rechts unter „Downloads“. Alle Informationen zum Thema Hundesteuer enthält unsere Hundesteuersatzung – Sie finden diese rechts unter „Downloads“. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch gerne für Sie da: Rufen Sie uns einfach an unter 089/744 744-35 oder -36 an.
HundetoilettenUm die Straßen und Wege in Pullach sauber zu halten, gibt es in unserer Gemeinde eine Reihe von Hundetoiletten, an denen Spender für Hundekotbeutel angebracht sind. Diese Beutel können Hundehalter übrigens auch in jeder anderen Restmülltonne entsorgen. Bei Fragen zu den Hundetoiletten wenden Sie sich bitte an Petra Wagner, Abteilung Bautechnik: Tel. 089/744 744-46, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Eine Übersicht über die Standorte der Hundetoiletten finden Sie rechts unter „Downloads“. Die Standorte können Sie sich auch auf Google Maps anzeigen lassen. Klicken Sie einfach auf den "Link" auf der rechten Seite. |
