Aktuelle Bebauungsplanverfahren (Aufstellung & Änderung)
Bebauungsplan Nr. 32 „Linde A Seitnerstraße Ost“
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Überplanung der Betriebsfläche der Linde AG auf den Fl.-Nr. 412/4 und 570 und im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen mit den Fl.-Nr. 300/1, 570/1 und 412/101 zwischen der Seitnerstraße, Gistlstraße, Bahntrasse und Dr.-Carl-von-Linde-Straße (Staatsstraße 2572) als eingeschränktes Gewerbegebiet (GE)
Zielstellung: Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes (GE)
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss
Bekanntmachung des Ausstellungsbeschlusses
Bebauungsplan Nr. 33 „Südliche Hochleite II“
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Südliche Hochleite II“ mit der Zielstellung der Festsetzung eines Mischgebietes (MI) für die Errichtung von Wohn-, Büro- und Verwaltungsgebäude im Bereich des Anwesens am Josef-Breher-Weg 1-3 mit den Flur-Nrn. 416/3, 416/5 und 416/6 und im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen am Hermann-Roth-Weg (Flur-Nr. 412/32 Tfl.) und am Josef-Breher-Weg (Flur-Nr. 411 Tfl., 416/7 Tfl., 416/21 Tfl.) durch einen Vorhaben- und Erschließungsplan nach §§ 12 i.V.m. 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
Zielstellung: Ausweisung eines Mischgebietes (MI)
Verfahrensstand: Nach öffentlicher Auslegung
Bekanntmachung des Ausstellungsbeschlusses
Bebauungsplan Nr. 15 „Gartenstadt“
7. Änderung mit der Bezeichnung „15 G“ für das im Bereich der Gistlstraße als öffentliche Grünfläche (Kinderspielplatz und Wald) genutzte Anwesen mit den Fl.-Nr. 272 und 386 sowie Verkehrsflächen der Gistlstraße mit der Fl-Nr. 209/3 Tfl. (Lage: zwischen den Anwesen Gistlstraße Nr. 119 und 135)
Zielstellung: Sicherung des Kinderspielplatzes mit Rodelhügel, die Schaffung von Wohnbauflächen und die Option zur fußläufigen Querung der S-Bahntrasse
Verfahrensstand: Nach öffentlicher Auslegung
Bebauungsplan Nr. 34 „Östlich des Kirchplatzes“
Bebauungsplan Nr. 34 „Östlich des Kirchplatzes“ im Bereich östlich des Kirchplatzes und östlich der Habenschadenstraße bis zur Höhe Jaiserstraße
Die Zielstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Östlich des Kirchplatzes“ ist der Erhalt von Flächen für Einzelhandelsbetriebe in den Erdgeschossen (unterstes Vollgeschoss).
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss
Geltungsbereich
Bebauungsplan Nr. 37 "Richard-Wagner-Straße Süd"
Neuaufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 37 "Richard-Wagner-Straße Süd" für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 "Richard-Wagner-Straße Süd" nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Zielstellung: Der vordringliche Planungsbedarf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes besteht in der Steuerung von städtebaulichen Fehlentwicklungen innerhalb des Bestandsgebietes im Rahmen von ungewollter Nachverdichtung durch zu weitgefasste Bauräume und im Rahmen der nicht mehr steuerbaren Teilung von Grundstücken sowie von baulichen Fehlentwicklungen bezüglich der Höhenentwicklung (Wand- und Firsthöhe) und der Dachform/-landschaft.
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 38 "Römerstraße West"
Neuaufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 38 "Römerstraße West" für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 "Nr. B-1/1962" und die Flurstücksnummern 312/4, 312/10, 312/5, 312/6, 312/7, 312/8, 312/9 und in Teilen von 312/2
Zielstellung:
Für das Planungsgebiet gibt es einen einfachen Bebauungsplan aus dem Jahr 1962 (BP Nr. 18 "Nr. B-1/1962"). Entsprechend der in den geregelten Bereichen engen Vorgaben dieses Bebauungsplans ist das Gebiet mit fünf schmalen Gebäuden mit geringer Wandhöhe und steilen Dächern bebaut.
Ziel des hier vorliegenden Bebauungsplans ist es, die Voraussetzungen für eine Umstrukturierung des Gebiets mit weniger engen Vorgaben zu den Bebauungsmöglichkeiten zu schaffen. Hierzu soll nun ein qualifizierter Bebauungsplan mit abschließenden Regelungen aufgestellt werden.
Verfahrensstand:
Öffentliche Auslegung
Bekanntmachung Öffentliche Auslegung
Aktuelle Veränderungssperren
Bebauungsplan Nr. 10 "Richard-Wagner-Straße Süd"
Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. Art. 23 ff der Gemeindeordnung (GO) für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 "Richard-Wagner-Straße Süd"
Bekanntmachung Veränderungssperre
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