Bebauungspläne: die verbindliche BauleitplanungBebauungspläne laut Paragraf 8 bis 10 des Baugesetzbuches (BauGB) werden aufgestellt, wenn dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht nicht.
Übersicht: Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Gemeinde PullachHier gelangen Sie zur Übersicht über die rechtsverbindlichen Bebauungspläne unserer Gemeinde. Die farblich unterschiedlich hervorgehobenen Flächen stellen die einzelnen Bebauungspläne einschließlich der Teiländerungen dar, aus der sich die Nummer des Bebauungsplanes ergibt. Von hier aus gelangen Sie mit einem Klick auf die einzelnen Baupläne. Bitte beachten Sie, dass wir bei im Internet eingestellten Unterlagen keine Gewähr für Vollständigkeit oder Maßstab übernehmen. Sie können den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung bei der Bauverwaltung der Gemeinde (Bauverwaltung) einsehen. Gerne geben wir Ihnen Auskunft. Hinweise: Der Gemeindeplan (Übersicht) soll interaktiv gestaltet sein. D.h. mit dem Mauszeiger navigiert man über die Darstellung und kann so durch einen Klick zum gewünschten Bebauungsplan gelangen. Bitte beachten: Für fast JEDEN einzelnen Bebauungplan gibt es diverse Änderungsverfahren – und diese müssten sicherlich AUFGELISTET werden.
Sicherung der BauleitplanungVeränderungssperre nach § 14 BauGBZur Sicherung der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) kann die Gemeinde durch Satzung eine Veränderungssperre beschließen. Mit dem Erlass der Veränderungssperre dürfen
Die Gemeinde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
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