Zonale BodenrichtwerteZuständig für die Ermittlung von Grundstückswerten ist der Gutachterausschuss für den Landkreis München mit seiner Geschäftsstelle im Landratsamt München. In der Pullacher Bauverwaltung können Sie die zonalen Bodenrichtwerte einsehen. Es ist uns aber nicht erlaubt, Unterlagen (z.B. Kopien) an Dritte weiterzugeben.
Sie stellen Durchschnittswerte unter Berücksichtigung einer „theoretischen unterstellten“ Geschossflächenzahl (GFZ) dar. Es können somit für ein Grundstück durchaus Abweichungen zum tatsächlich bestehenden Baurecht bestehen (hier: Festsetzungen in den Bebauungsplänen). Aus diesem Grund kann der zonale Bodenrichtwert nur eine Orientierungshilfe sein, aus dem sich nur schwer Aussagen zur Qualität der unikaten Objekt- und Gemeindelage ableiten lassen. Aktuell liegen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2010 vor. Ältere Bodenrichtwerte sind ab dem Jahr 1972 vorhanden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen im Rahmen von Objektbewertungen, Finanzierungs- und Steuerangelegenheiten direkt an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Sie erreichen diese im Landratsamt München
Katasterauszug zur BauvorlageSie können tagesaktuelle Auszüge aus der digitalen Flurkarte (DFK) und dem automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) in Form eines „Katasterauszuges zur Bauvorlage“ direkt bei uns in der Gemeinde bekommen. Die Gebühr pro Katasterauszug beträgt 30 Euro.
Auskünfte aus dem GrundbuchBitte wenden Sie sich für Auskünfte über grundstücksbezogene Daten wie Eigentümer- und Besitzverhältnisse und Flächengrößen an das Grundbuchamt München. Dieses führt die Grundbücher für den Bereich der Gemeinde Pullach i. Isartal. So erreichen Sie das Grundbuchamt München: Grundbuchamt München Bitte beachten Sie: Damit Ihnen das Grundbuchamt Auskunft erteilt, müssen Sie eine „berechtigtes Interesses“ nachweisen. Weitere Informationen zum Grundbuchamt erhalten Sie auf der Internet-Seite des Amtsgerichtes München – nutzen Sie einfach den weiterführenden Link auf der rechten Seite unter „Links“. |