Unser Service rund um Ihr Gewerbe und Ihre Veranstaltungen
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Aktivitäten rund um's Gewerbe:
- Gewerbean,- ab und -ummeldungen: Sie haben die Möglichkeit, Ihr Gewerbe persönlich in der Gemeinde Pullach i. Isartal anzumelden oder die Online-Variante zu wählen - nutzen Sie hierfür einfach den weiterführenden Link auf der rechten Seite unter "Links". Bei einer persönlichen Vorsprache bringen Sie bitte ggf. den Handelsregisterauszug, die Daten der Geschäftsführer und die Ausweise mit. Die Gebühren liegen bei einer Anmeldung bei 16,00 Euro und bei einer Um- oder Abmeldung bei 13,00 Euro.
- Marktfestsetzung: Alle Informationen zum Markt haben wir auf unserem Info-Blättern rund um die "Marktfestsetzung" zusammengestellt. - Sie finden diese unter "Downloads".
- Genehmigung Ihrer Veranstaltung: Alle Informationen zu den einzelnen Veranstaltungsformen und dem Anmeldeverfahren für Ihre Veranstaltung haben wir Ihnen in unserem Info-Blatt zusammengestellt – Sie finden es rechts unter „Downloads“.
- Reisegewerbekarte: In welchem Fall benötigen Sie eine Reisegewerbekarte und wie können Sie diese beantragen? Aufschluss gibt Ihnen unser Info-Blatt zur Reisegewerbekarte auf der rechten Seite unter „Downloads“. Hier finden Sie auch den Antrag für die Reisegewerbekarte.
- Makler- und Bauträgererlaubnis: Alle Informationen zur Makler- und Bauträgererlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung haben wir für Sie in unserem Info-Blatt zusammengefasst. Sie finden es rechts unter „Downloads“.
Außerdem empfehlen wir Ihnen die Internet-Seite des Landratsamtes München mit weiteren Informationen und den Anträgen für die Makler- und Bauträgererlaubnis – nutzen Sie hierfür einfach den weiterführenden Link auf der rechten Seite unter „Links“.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Sie können den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz persönlich bei der Gemeinde Pullach i. Isartal oder schriftlich dort stellen.
Wie geht das?
- Bitte benutzen Sie bei einer schriftlichen Antragstellung die Anträge auf Auskunft im Gewerbezentralregister. Die Anträge finden Sie rechts unter „Downloads“.
- Wenn Sie persönlich bei uns in der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Zimmer 8 im Erdgeschoß vorbekommen, benötigen Sie 13,00 Euro, den Handelsregisterauszug und eventuell den Geburtsnamen Ihrer Mutter.
Bitte beachten Sie: Ihr Antrag kann nur dann bearbeitet werden, wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn Sie nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen Sie Ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, 53169 Bonn stellen.
Weitere Informationen zum Gewerbezentralregister erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz – nutzen Sie einfach den weiterführenden Link unter „Links“.
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